Die hier festgehaltenen Bestimmungen gelten für sämtliche Aus-, Weiterbildungs-und Kursangebote des iac Integratives Ausbildungszentrum (nachfolgend «iac» genannt).
Die hier festgehaltenen Bestimmungen gelten für sämtliche Aus-, Weiterbildungs-und Kursangebote des iac Integratives Ausbildungszentrum (nachfolgend «iac» genannt).
Für Weiterbildungen/Kurse können Sie sich schriftlich, online unter www. iac.ch oder per E-Mail an info@iac.ch anmelden. Anmeldungen für Ausbildungen müssen mittels Vertragsformular eingereicht werden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Alle Aus- und Weiterbildungen werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Bei Unterbelegung kann das iac Veranstaltungen kurzfristig absagen, unterbrechen oder mit anderen zusammenlegen.
Das iac ist verpflichtet, sich an die Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie der Bildungsdirektion des Kantons Zürich zu halten. Die Seminare werden nach Möglichkeit im Präsenzunterricht durchgeführt, können situativ jedoch auch umgestellt und in Form von Fern- oder Hybridunterricht durchgeführt werden.
Alle Aus- und Weiterbildungen am iac führen zu einer intensiven Selbsterfahrung, die eine gute psychische Belastbarkeit, Motivation und Eigenverantwortung voraussetzt. Absolvierende der therapeutischen Ausbildungen müssen persönliche Probleme, die sie während der Ausbildung einschränken, in einer Lehrtherapie aufarbeiten.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Wir empfehlen, das Risiko einer kurzfristigen Annullation eines längeren Kurses Lehrgangs oder einer Ausbildung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie bspw. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, einem neuen Stellantritt oder Stellenverlust privat z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung ERV zu versichern.
https://www.erv.ch/ch/site/de/home/insurance/leisure/schul-und-kursversicherung.html
Ein Ausbildungsvertrag gilt immer für die gesamte Dauer der aufgeführten Laufzeit.
Abmeldezeitpunkt | Kosten |
Bis 3 Monate vor Beginn | Keine Kosten |
Bis 2 Monate vor Beginn | 10 % der Kurskosten resp. der Jahresgebühr |
Bis 1 Monat vor Beginn | 20 % der Kurskosten resp. der Jahresgebühr |
Bis 2 Wochen vor Beginn | 50 % der Kurskosten resp. der Jahresgebühr |
Bis vor Beginn | 80 % der Kurskosten resp. der Jahresgebühr |
Nach Kurs-/Ausbildungsstart | 100 % der Kurskosten resp. der Jahresgebühr |
Die Jahresgebühren für Ausbildungen können jährlich an die Teuerung gemäss offiziellem Landesindex angepasst werden. Ebenfalls sind Preisanpassungen aufgrund eines veränderten Ausbildungsumfangs möglich. Preisänderungen werden jeweils frühzeitig schriftlich bekanntgegeben.
Das iac behält sich das Recht vor, Bestätigungen, Zertifikate und Diplome bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher im Zusammenhang stehenden Gebühren zurückzubehalten.
Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 1. September 2023