Bundesbeiträge für Absolvierende der Höheren Berufsbildung

Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag stellen und erhalten 50 % der anrechenbaren Kursgebühren erstattet. Für höhere Fachprüfungen können Kursgebühren bis zu einem maximalbetrag von CHF 21'000.00 angerechntet werden; es werden also maximal CHF 10'500.00 erstattet.

  • Alle SVEB-Module und -Lehrgänge mit Start nach dem 1. Januar 2017, welche auf einen eidgenössischen Fachausweis oder ein eidg. Diplom vorbereiten, sind subventionsberechtigt.
  • Kursgebühren von verschiedenen Modulen und Anbietern können kumuliert werden.
  • Die Subventionen erhalten Sie nach der Teilnahme an der eidg. Prüfung, bzw. nach Beantragung des eidg. Fachausweises Ausbilder*in direkt vom Bund ausbezahlt.

Voraussetzungen

  • Subventionsberechtigt sind Kurskosten, welche durch Sie privat direkt an die Kursanbieter bezahlt worden sind. Zahlungen von Dritten, beispielsweise von Arbeitgebern, Verbänden, RAV, IV, Stiftungen sind nicht subventionsberechtigt.
    Wenn Sie von den Subventionen profitieren wollen, achten Sie also darauf, dass Sie Ihre private Adresse als Rechnungsadresse angeben und die Lehrgangskosten ab Ihrem privaten Konto beglichen werden.
  • Sie müssen  an der eidg. Prüfung teilnehmen. Der Prüfungserfolg ist hingegen nicht Voraussetzung, um Subventionen zu erhalten.
  • Zum Zeitpunkt des Empfangs der Prüfungsverfügung muss Ihr Wohnsitz in der Schweiz sein.

 Vorgehen zur Beantragung der Bundesbeiträge

  • Bewahren Sie alle Zahlungsbestätigungen auf, welche Sie von den jeweiligen Modulanbietern erhalten, um sie dem Bund vorlegen zu können. 
  • Vergessen Sie nicht, darauf zu achten, dass Sie Ihre private Adresse als Rechnungsadresse angeben und die Lehrgangskosten ab Ihrem privaten Konto bezahlen.
  • Absolvieren Sie die eidgenössischen Berufsprüfung Ausbilderin/Ausbilder mit Fachausweis.
  • Danach stellt Ihnen die Trägerschaft der Berufsprüfung die Prüfungsverfügung direkt zu.
  • Sobald Sie die Prüfungsverfügung zur abgelegten Prüfung besitzen, beantragen Sie die Subventionen über das Online-Portal des Bundes.
  • Die Anleitung dazu finden Sie hier.

Überbrückungsfinanzierung

Für Personen, welche die Kurskosten nicht vorfinanzieren können, existiert eine Überbrückungsfinanzierung des Bundes.

Voraussetzungen:

  • Ihre direkte Bundessteuer beträgt weniger als 88 Franken (letzte Steuerveranlagung).
  • Sie haben Kursgebühren von mindestens 3500 Franken bezahlt.
  • Sie verpflichten sich, die eidgenössische Prüfung innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren.

Weitere Informationen

Auf dem Online-Portal des Bundes finden Sie weitere Informationen zu den Bundesbeiträgen für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten.