Für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung Kunsttherapie, HFP-KST ist der Abschluss auf Tertiärstufe in einem der Bereiche Gesundheitswesen, Sozialwesen, Pädagogik, Kunst oder auf Sekundarstufe II und ein Gleichwertigkeitsverfahren (GVB) Bedingung. Das Gleichwertigkeitsverfahren (GVB) umfasst ein reglementiertes Praktikum. Dieses muss vor der Ausbildung oder spätestens im 1. Drittel von Modul 4 (Kunsttherapie) d.h. Ende 2. Ausbildungsjahr absolviert werden.
Ergänzend zu den formalen Voraussetzungen sind Eigenverantwortung, gestalterische Neugier, psychische und physische Belastbarkeit und Offenheit für eine Arbeit an sich selbst und für den Gruppenprozess Bedingung. Die Ausbildung erfordert zudem eine gute zeitliche und finanzielle Planung.